Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 28.11.2022 - 30 O 28/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40377
LG Stuttgart, 28.11.2022 - 30 O 28/22 (https://dejure.org/2022,40377)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2022 - 30 O 28/22 (https://dejure.org/2022,40377)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2022 - 30 O 28/22 (https://dejure.org/2022,40377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Zustandekommen eines Maklervertrages über Website durch Betätigen des mit "Senden" beschrifteten Buttons - Verstoß gegen Vorgaben der Button-Lösung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maklervertrag über Webseite abschließbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklervertrag abgeschlossen? - Der Hauskäufer hatte auf der Makler-Webseite einen mit "Senden" beschrifteten Button angeklickt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag: Provisionsanspruch nach Klick auf "Senden"?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Senden-Button führt nicht zu Vertragsschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertragsabschluss auf Webseite? (IMR 2023, 249)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 230
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2022 - 30 O 28/22
    Der Bundesgerichtshof hat den Maklervertrag als Vertrag über Dienstleistungen im Sinne des § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB aF eingeordnet, gerade weil dieser eine entgeltliche und tätigkeitsbezogene Leistung des Unternehmers zum Gegenstand habe (BGH, Urt. v. 07.07.2016 - I ZR 68/15, NJW-RR 2017, 368; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 312 Rn. 3).
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2022 - 30 O 28/22
    Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 TKG, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrags sind (OLG München, Urt. v. 10.1.2019 - 29 U 1091/18, GRUR-RR 2019, 372, 376, Rn. 62).
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